Bevor eine Behandlung beginnt, führen wir mit Ihnen ein ausführliches persönliches Gespräch, in dem wir Sie transparent über die anfallenden Kosten informieren. Anschließend erstellen wir für Sie einen individuellen Heil- und Kostenplan, den Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Gesetzliche Krankenkassen unterstützen eine Kostenübernahme, sofern eine bestimmte Schwere der Zahnfehlstellung vorliegt (gemäß KIG-Richtlinien) und die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr beginnt. In einigen Fällen werden die Kosten sogar vollständig erstattet. Gerne übernehmen wir für Sie die Einreichung des Heil- und Kostenplans. Sollte Ihre Krankenkasse die Behandlung nicht bezuschussen, bieten wir Ihnen eine flexible Ratenzahlung über die gesamte Behandlungsdauer an und erstellen auf Wunsch einen maßgeschneiderten Zahlungsplan.
Falls Sie eine private Zusatzversicherung in Betracht ziehen, empfehlen wir, sich vor der ersten Beratung in unserer Praxis über die Leistungen zu informieren. Die sogenannte Waizmann-Tabelle bietet einen aktuellen Überblick über verschiedene Zusatzversicherungen. Wenn Sie oder Ihr Kind eine Zahnzusatzversicherung für kieferorthopädische Leistungen abschließen möchten, sollte dies unbedingt vor dem Erstberatungstermin erfolgen. Ein späterer Abschluss kann dazu führen, dass die Kostenübernahme ausgeschlossen wird.
Sollten Sie privat versichert sein oder Beihilfe erhalten, wird auch für Sie ein individueller Heil- und Kostenplan vor Beginn der Behandlung erstellt. Diesen müssen Sie jedoch selbst bei Ihrem Kostenträger einreichen. Wir möchten darauf hinweisen, dass eine vollständige Erstattung durch private Versicherungen zunehmend seltener bewilligt wird.